Satzungen des Gesangvereins Bremenloch

Der Gesangverein Bremenloch besteht seit 1894.


1. Zweck und Ziele des Vereins sind: Pflege der Geselligkeit und des Gesanges.

Vereinslokal ist Traditionsgemäß der Schützen.


2. Die Vorstanschaft besteht aus:

1. Vorstand, Schriftführer und dem Kassier und 4 Ausschussmitglieder. Der Sriftführer ist zuggleich 2. Vorstand und geschäftsführender Vorstand, wenn dies nicht möglich ist, tritt der Kassier an dessen Stelle.


3. Die Vorstanschaft wird von der Generalversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit auf 2 Jahre gewählt.


4.  Die Vorstanschaft ist beschlußfähig, soweit mehr als die Hälfte der Ausschußmitglieder anwesend sind. Bei Stimmen­ gleichheit entscheidet der erste Vorstand.


5.   Die Vorstandschaft bestimmt zwei Mitglieder die auch der Vorstandschaft angehören können, welche jährlich die Kassenführung vor der Generalversamrnlung prüfen, der Generalver­sammlung Bericht erstatten und dem Kassier Entlastung erteilen.


6.  Den Verwaltungsmitglieder kann, sofern es die Kassenlage erlaubt, pro Sitzung eine   Zechgebühr bis zu DM 2.-  ausbezahlt werden.


7. Jede Tätigkeit für den   Verein  ist grundsätzlich ehrenamtlich. Rechtsanspruch auf Entschädigung besteht nicht.

Ausnahmen bestimmt die Vorstandschaft.


8.  Der Kreis der Mitglieder ist auf das Gebiet, Lauterbach Tal, beginnend bei Sägewerk -

Saum und endet  auf dem Fohrenbühl. Mitglieder die  diesen  Bezirk  verlassen, scheiden aus, insofern sie nicht mehr weiter den Verein interresiert sind.

Zur stärkung  der  Gesangsabteilung dürfen auch Mitglieder außer

dem genannten Bezirk aufgenommen werden.


9.  Ein Mitglied kann von der Vorstandschaft ausgeschlossen werden, wenn derselbe mit dem ,Jahresbeitrag 2 mal im Rüc'lrntand ist, oder sich gegen die Grundsätze des Vereins verstößt.


10. Stirbt ein Mitglied, so kann die Witwe auf Antrag die Mitglied­schaft weiter aufrecht erhalten.

Stirbt ein Mitglied, so soll eine Beileidskarte mit einem an­ gemessenen Betrag an die Hinterbliebenen übergeben werden.


11. Über Aufnahmen  entscheidet der Ausschuss.


12.    Der jährliche Vereinsbeitrag beträgt der Zeit DM 3.-­

Die Aufnahmegebühr DM 2. -

Ehrenmitglieder sind nach 40 jähriger Vereinszugehörigkeit beitragsfrei


13. Die Auslagen der Gesangsabteilung: Notenmaterial und

Ergänzungen trägt nach Beschluß der Vorstandschaft der Verein.


14. Ausseidende Mitglieder haben keinen Rechtsanspruch auf

das vorhandene Vereinsvermögen.


15. Sinkt die Mitgliederzahl unter 10 Mitgliedern, löst sich der Verein auf. Das noch vorhandene Vermögen wird anteil­mäßig verteilt.

Der Geräteschuppen geht in solchem Fall an den Grund­besitzer zurück.


16.  Änderungen und Ergänzungen der Statuten bestimmt die Generalversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit.


17. Vorstehende Statuten wurden der Generalversammlung vom 20.1.62 vorgetragen.

Die Versammlung verlangte eine kleine Änderung von

Absatz 8,über Bezirk der Mitliedschaft.

Die Satzung wurde nun nach Wunsch der Versammlung richtig gestellt und soll der Generalversammlung nochmals zu ent­gültigen Genehmigung vorgetragen werden.

Folgen Unterschriften der Vorstandschaft,  Lauterbach,den 16.Dezember 1967.


Ergänzung zur Vereinssatzung

In der Generalversammlung am 09.02.96 im Cafe Lauble, Fohrenbühl wurde beschlossen, daß ab diesem Datum die Frauen der Mitglieder auch in den Verein aufgenommen werden. Auch alle anderen Frauen, die Interesse am Gesang-Verein Bremenloch haben, werden in den Verein aufgenommen.

Somit können sie auch in die Vorstandschaft gewählt werden. Der Jahresbeitrag beträgt DM 5,00.

Das Sitzungsgeld für die Vorstands-Mitglieder beträgt pro Sitzung DM 4,00. Dies gilt solange wie es die Kassenlage erlaubt.


Ergänzung zur Vereinssatzung

In der Generalversammlung am 12.03.04 im Landhaus Lauble, Fohrenbühl wurde folgendes beschlossen:

Geschenke für Jubilare:

Hochzeit: 50 €

Goldene Hochzeit: 3 Flaschen Wein und Blumenstrauß

Todesfall: 15 €

Ehrungen ab 50 Jahre: 1 Essengutschein über 30 € und 1 Flasche Wein

und Urkunde

Ehrungen für 40 Jahre: 3 Flaschen Wein und Urkunde

Ehrungen für 25 Jahre: 1 Flasche Wein und Urkunde

Ausscheidende Ausschussmitglieder: 1 Flasche Wein

Ausscheidende Kassenprüfer: 1 Flasche Wein

Ausscheidende Vorstände 1 + 2: 25 €

Geschenke für Geburtstagseinladungen werden von den eingeladenen Mitgliedern selbst bezahlt.


Ergänzung zur Vereinssatzung

In der Ausschusssitzung am 26.02.10 im „Gasthaus Schwanen Fohrenbühl" wurde folgendes beschlossen:

Der jährliche Vereinsbeitrag von jetzt 3,00 €, wird auf 5,00 € erhöht.

Während der Generalversammlung vom 12.03.2010 wurden die anwesenden Mitglieder darüber informiert.


Ergänzung zur Vereinssatzung

In der Hauptversammlung am 29.03.2019 im „Landhaus Lauble" wurde folgendes beschlossen:

Der jährliche Vereinsbeitrag von jetzt 5,00 €, wird auf 8,00 € erhöht.

Dies wurde einstimmig angenommen und die nicht anwesenden Mitglieder durch die Presse informiert